Komisch ich kann mich genau erinnern, das Nacktheit in Deutschland an
gewissen Örtlichkeiten zu erst mal geduldet werden muss. Erst wenn sich einer
gestört fühlt kann er den Nackedei auffordern sich zu bedecken. Ja und erst
wenn der dem nicht nach kommt, kann man ihn mit einem Bußgeld belegen. Doch
irgendwie schaffen es Gerichte dieses Gesetz auf den Kopf zu stellen und auch
die Polizei scheint sich da nicht wirklich aus zu kennen. Scheinbar lebe ich
doch immer noch in einer Zeit und einem Jahr zwischen 1932 und 1945.
Komisch ist nämlich das eben das Sittengesetz ja abgeschafft wurde, wo nach
ein Nackter durch seine Nacktheit zur einer Strafbaren Handlung gerät,
abgeschafft wurde und allenfalls nur von Fall zu Fall mit einem Bußgeld belegt
werden darf. Aber eben auch nur wenn der Nackedei nicht der Aufforderung folgt
sich zu bekleiden, weil er eben mit seiner Nacktheit die Moral eines anderen Anwesenden
verletzt.
Doch in einem Fall hat einer Anzeige erstattet, der nur davon gehört hatte.
Wo drauf das Gericht dem Nackten verbot weiter nackend zu wandern. Dank
einer TV Reportage, die aber leider nirgends mehr zu finden ist (Warum bloß),
gibt es einen Beweis, das der nackte Wanderer keinen störte. Auf jeden Fall
keinen der Erwachsenen und auch nicht der Kinder, die auch dort gewandert
waren. Die Kinder fanden es einfach nur lustig. Doch gerade wegen der Kinder
hatte dann das Gericht den Wanderer ja verurteilt zu einem Bußgeld. Was der
aber dann mittels eines weiteren Urteils nur unter Zwang doch zahlte. Einfach
weil er nicht im Knast landen wollte.
Wir leben so mit immer noch in einem Unrechtsstaat, wo die Richter nicht nur
Halb Götter in der Rechtssprechung sind. Sondern Hauptgötter und dies ganz
besonders dann im Sinne von Moral und Sitte.